Art. 4 – Änderung der Richtlinie 2000/55/EG

DIR_2008_28 · zur Änderung der Richtlinie 2005/32/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse

In Artikel 9a der Richtlinie 2000/55/EG werden die Worte „gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2005/32/EG“ durch die Worte „gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Richtlinie 2005/32/EG“ ersetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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