ErwGr. 5

DIR_2008_32 · zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse

Da die Kommission durch die Entscheidung 2005/646/EG (6) ein Verzeichnis der Orte erstellt hat, die das in Anhang V Randnummer 1.4.1 der Richtlinie 2000/60/EG genannte Interkalibrierungsnetz bilden sollen, sollten die Bezugnahmen auf abgelaufene Fristen gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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