ErwGr. 2

DIR_2008_44 · zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Benthiavalicarb, Boscalid, Carvon, Fluoxastrobin, Paecilomyces lilacinus und Prothioconazol

Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG hat Deutschland am 26. April 2001 von BASF AG einen Antrag auf Aufnahme des Wirkstoffs Boscalid in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG erhalten. Mit der Entscheidung 2002/268/EG der Kommission (3) wurde bestätigt, dass die Unterlagen insofern vollständig sind, als sie grundsätzlich die Anforderungen der Anhänge II und III der Richtlinie 91/414/EWG an die verlangten Daten und Informationen erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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