ErwGr. 17

DIR_2008_48 · über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates

Diese Richtlinie regelt lediglich bestimmte Pflichten der Kreditvermittler gegenüber dem Verbraucher. Den Mitgliedstaaten sollte es daher freigestellt bleiben, zusätzliche Pflichten für Kreditvermittler beizubehalten oder einzuführen, darunter die Bedingungen, nach denen Kreditvermittler von Verbrauchern, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, ein Entgelt erheben können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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