ErwGr. 45

DIR_2008_48 · über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates

Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten sowie den Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden. Insbesondere soll mit dieser Richtlinie die Einhaltung der Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Daten, das Eigentumsrecht, das Diskriminierungsverbot, den Schutz des Familien- und Berufslebens und den Schutz der Verbraucher gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in vollem Umfang gewährleistet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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