Anhang II – Zuständige Stellen

DIR_2008_56 · zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)

1.Name und Anschrift der zuständigen Stelle(n): offizielle(r) Name/Anschrift der benannten zuständigen Stelle(n).
2.Rechtlicher Status der zuständigen Stelle(n): kurze Beschreibung des rechtlichen Status der zuständigen Stelle(n).
3.Zuständigkeiten: kurze Beschreibung der rechtlichen und administrativen Zuständigkeiten der zuständigen Stelle(n) sowie ihrer Rolle in Bezug auf die betreffenden Meeresgewässer.
4.Mitglieder: Wenn die zuständige Stelle die Tätigkeiten anderer zuständiger Stellen koordiniert, ist eine Liste dieser anderen Stellen sowie eine Übersicht über die zu Koordinierungszwecken etablierten institutionellen Beziehungen vorzulegen.
5.Regionale oder unterregionale Koordinierung: Zusammenfassung der Verfahren zur Gewährleistung der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, deren Meeresgewässer in der gleichen Meeresregion oder -unterregion liegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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