ErwGr. 3

DIR_2008_56 · zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)

Die Meeresumwelt ist ein kostbares Erbe, das geschützt, erhalten und — wo durchführbar — wiederhergestellt werden muss, mit dem obersten Ziel, die biologische Vielfalt zu bewahren und vielfältige und dynamische Ozeane und Meere zur Verfügung zu haben, die sauber, gesund und produktiv sind. Entsprechend sollte diese Richtlinie unter anderem die Einbeziehung von Umweltanliegen in alle maßgeblichen Politikbereiche fördern und die Umweltsäule der künftigen Meerespolitik der Europäischen Union bilden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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