ErwGr. 3

DIR_2008_6 · zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft

In Artikel 16 des Vertrags wird auf den Stellenwert verwiesen, den Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse innerhalb der gemeinsamen Werte der Europäischen Union einnehmen, sowie auf ihre Bedeutung bei der Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts. Wie es darin weiter heißt, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsätze und Bedingungen für das Funktionieren dieser Dienste so gestaltet sind, dass sie ihren Aufgaben nachkommen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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