ErwGr. 38

DIR_2008_6 · zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft

Unter Wettbewerbsbedingungen ist es sowohl für das finanzielle Gleichgewicht des Universaldienstes als auch für die Begrenzung von Markthemmnissen wichtig, von dem Grundsatz, dass Preise die normalen wirtschaftlichen Bedingungen und Kosten widerspiegeln, nur zum Schutz des öffentlichen Interesses abzuweichen. Dieses Ziel sollte erreicht werden, indem es den Mitgliedstaaten gestattet bleibt, Einheitstarife für Sendungen zum Einzelsendungstarif, die von Verbrauchern — einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen — am meisten genutzte Dienstekategorie, anzuwenden. Die Mitgliedstaaten können auch Einheitstarife für bestimmte andere Postsendungen wie z. B. Zeitungen und Bücher aufrechterhalten, weil dies im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt, z. B. Zugang zu kulturellen Inhalten, Gewährleistung der Teilhabe in einer demokratischen Gesellschaft (Pressefreiheit), regionaler und sozialer Zusammenhalt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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