ErwGr. 51

DIR_2008_6 · zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft

Die nationalen Regulierungsbehörden müssen Informationen von Marktteilnehmern einholen, um ihre Aufgaben effizient erfüllen zu können. Informationsersuchen sollten angemessen sein und keine unzumutbare Belastung für die Unternehmen darstellen. Derartige Informationen müssen gegebenenfalls auch von der Kommission eingeholt werden, damit diese ihren Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht nachkommen kann. Der Empfänger der Informationen sollte die Vertraulichkeit gemäß den geltenden Vorschriften gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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