ErwGr. 9

DIR_2008_6 · zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft

In seiner Entschließung vom 2. Februar 2006 zur Anwendung der Postrichtlinie (6) hob das Europäische Parlament die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung effizienter Postdienste und ihre wichtige Rolle im Rahmen der Strategie von Lissabon hervor und wies darauf hin, dass die bisherigen Reformmaßnahmen erhebliche Verbesserungen für den Postsektor gebracht haben, unter anderem höhere Qualität, mehr Effizienz und bessere Nutzerorientiertheit. Das Europäische Parlament forderte die Kommission in seiner Entschließung angesichts teilweise deutlich divergierender Entwicklungen in den Mitgliedstaaten bezüglich der Universaldienstpflichten auf, sich bei der Erstellung ihrer Prospektivstudie insbesondere auf die Qualität der Erbringung des Universaldienstes und auf die künftige Finanzierung zu konzentrieren und im Zusammenhang mit dieser Studie einen Vorschlag hinsichtlich der Definition, des Anwendungsbereichs und einer angemessenen Finanzierung des Universaldienstes zu unterbreiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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