Art. 12 – Aufhebungen

DIR_2008_68 · über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland

(1)Die Richtlinien 94/55/EG, 96/49/EG, 96/35/EG und 2000/18/EG sind ab 30. Juni 2009 aufgehoben. Die aufgrund der aufgehobenen Richtlinien erteilten Genehmigungen bleiben bis zum Tage des Ablaufs ihrer Geltungsdauern gültig.
(2)Die Entscheidungen 2005/263/EG und 2005/180/EG werden aufgehoben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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