ErwGr. 4

DIR_2008_68 · über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland

Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), haben sich der Regelung für die internationale Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RID) unterworfen und sind, soweit es relevant ist, Vertragsparteien des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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