Art. 357

DIR_2008_8 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistung

Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten bis zum 31. Dezember 2014.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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