DIR_2008_8 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistung
Der nicht im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässige Steuerpflichtige hat dem Mitgliedstaat der Identifizierung die Aufnahme und die Beendigung seiner dieser Sonderregelung unterliegenden Tätigkeit als Steuerpflichtiger sowie diesbezügliche Änderungen, durch die er die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Sonderregelung nicht mehr erfüllt, zu melden. Diese Meldung erfolgt elektronisch.
Kann ich Art. 369c DIR_2008_8 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
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