ErwGr. 8

DIR_2008_90 · über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung

Im Interesse der Klarheit sollten die nötigen Definitionen festgelegt werden. Diese sollten sich auf die neuesten technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen und den betreffenden Begriff vollständig und eindeutig erfassen; hierdurch soll — unter Berücksichtigung aller neuen Marktchancen und Verfahren zur Erzeugung von Vermehrungsmaterial — die Harmonisierung des Binnenmarktes erleichtert werden. Die Definitionen sollten mit den vorhandenen Definitionen für das in Gemeinschaftsvorschriften geregelte Inverkehrbringen sonstigen Vermehrungsmaterials im Einklang stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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