Art. 15

DIR_2008_94 · über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

Bis spätestens zum 8. Oktober 2010 unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung und Durchführung der Artikel 1 bis 4, 9 und 10, des Artikels 11 Absatz 2, des Artikels 12 Buchstabe c sowie der Artikel 13 und 14 in den Mitgliedstaaten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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