ErwGr. 2

DIR_2008_98 · über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien

Der Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft (5) fordert die Weiterentwicklung oder Überarbeitung des Abfallrechts, einschließlich einer Klärung der Unterscheidung zwischen Abfall und Nicht-Abfall, und die Entwicklung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung, einschließlich der Festlegung von Zielvorgaben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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