ErwGr. 2

DIR_2009_114 · zur Änderung der Richtlinie 87/372/EWG des Rates über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind

Die Frequenzbänder 890–915 MHz und 935–960 MHz wurden für einen öffentlichen europaweiten zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienst reserviert, der in allen Mitgliedstaaten entsprechend einer gemeinsamen Spezifikation (GSM) betrieben werden sollte. Später wurde das sogenannte Erweiterungsband (880–890 MHz und 925–935 MHz) für den GSM-Betrieb verfügbar, und diese Frequenzbänder gemeinsam werden als 900-MHz-Band bezeichnet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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