ErwGr. 17

DIR_2009_119 · zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten

Da Kontrolle und Transparenz verstärkt werden müssen, sollten für Sicherheitsvorräte, bei denen es sich nicht um spezifische Vorräte handelt, zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf die Überwachung gelten, und die Mitgliedstaaten sollten in bestimmten Fällen verpflichtet sein, Maßnahmen zur Verfügbarkeit von Sicherheitsvorräten und Änderungen der Vorkehrungen für ihre Aufrechterhaltung zu notifizieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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