ErwGr. 10

DIR_2009_12 · über Flughafenentgelte

Dem ICAO-Rat zufolge ist ein Flughafenentgelt eine Abgabe, die eigens dazu bestimmt ist und erhoben wird, um die Kosten für die Bereitstellung von Einrichtungen und Dienstleistungen für die Zivilluftfahrt zu decken, während eine Steuer eine Abgabe ist, die dazu bestimmt ist, Einnahmen für den Staat oder die Gebietskörperschaften zu erzielen, die in der Regel nicht auf die Zivilluftfahrt insgesamt oder auf einer kostenspezifischen Grundlage angewandt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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