ErwGr. 1

DIR_2009_123 · zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße

Zweck der Richtlinie 2005/35/EG (3) und der vorliegenden Richtlinie ist es, die Definition der von natürlichen oder juristischen Personen im Zusammenhang mit der Verschmutzung durch Schiffe begangenen Straftaten, den Umfang der Verantwortlichkeit dieser Personen und den strafrechtlichen Charakter der Sanktionen, die wegen solcher Straftaten gegen natürliche Personen verhängt werden können, anzugleichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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