ErwGr. 7

DIR_2009_123 · zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße

Hinsichtlich der Anwendbarkeit der Richtlinie 2005/35/EG sollten keine anderen als die in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Ausnahmen gelten. Daher sollte der Geltungsbereich der Richtlinie bestimmte Kategorien natürlicher und juristischer Personen, wie etwa Ladungseigner oder Klassifikationsgesellschaften, einschließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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