Anhang VI – EG-Konformitätserklärung

DIR_2009_125 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:
1.Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten;
2.eine für die eindeutige Bestimmung des Produkts hinreichend ausführliche Beschreibung;
3.gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
4.gegebenenfalls die sonstigen angewandten technischen Normen und Spezifikationen;
5.gegebenenfalls die Erklärung der Übereinstimmung mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, die die CE-Kennzeichnung vorsehen, und
6.Name und Unterschrift der für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten zeichnungsberechtigten Person.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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