ErwGr. 37

DIR_2009_125 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Richtlinie 92/42/EWG des Rates (16) sowie die Richtlinien 96/57/EG (17) und 2000/55/EG (18) des Europäischen Parlaments und des Rates zu ändern oder aufzuheben. Diese Änderung oder Aufhebung ist nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle des Artikels 5a des Beschlusses 1999/468/EG zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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