ErwGr. 5

DIR_2009_126 · über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen

Gemäß der Richtlinie 94/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-Emissionen) bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung von den Auslieferungslagern bis zu den Tankstellen (7) (Phase I der Benzindampf-Rückgewinnung) sollen Benzindämpfe, die bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung zwischen Auslieferungslagern und Tankstellen freigesetzt werden, rückgewonnen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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