Anhang I – BILD- UND TONMATERIAL ERZIEHERISCHEN, WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTURELLEN CHARAKTERS

DIR_2009_132 · zur Festlegung des Anwendungsbereichs von Artikel 143 Buchstaben b und c der Richtlinie 2006/112/EG hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmter endgültiger Einfuhren von Gegenständen

KN-Code Warenbezeichnung
3704 00 Fotografische Platten, Filme, Papiere, Pappen und Spinnstoffe, belichtet, jedoch nicht entwickelt:
ex 3704 00 10 – Platten und Filme: — kinematografische Filme, Positive erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
— kinematografische Filme, Positive erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
ex 3705 Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme: — erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
— erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
3706 Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung:
3706 10 – mit einer Breite von 35 mm oder mehr: – – andere:
ex 3706 10 99 – – – andere Positive: — Filme (mit oder ohne Ton), die zur Zeit der Einfuhr aktuelle Ereignisse darstellen und zu Kopierzwecken eingeführt werden (höchstens zwei Kopien je Thema) — archivarisches Filmmaterial (mit oder ohne Ton), das zur Verwendung mit Filmen aktuellen Inhalts bestimmt ist — Unterhaltungsfilme, die sich besonders für Kinder und Jugendliche eignen — nicht genannte Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
— Filme (mit oder ohne Ton), die zur Zeit der Einfuhr aktuelle Ereignisse darstellen und zu Kopierzwecken eingeführt werden (höchstens zwei Kopien je Thema)
— archivarisches Filmmaterial (mit oder ohne Ton), das zur Verwendung mit Filmen aktuellen Inhalts bestimmt ist
— Unterhaltungsfilme, die sich besonders für Kinder und Jugendliche eignen
— nicht genannte Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
3706 90 – andere: – – andere: – – – andere Positive:
ex 3706 90 51 — Filme (mit oder ohne Ton), die zur Zeit der Einfuhr aktuelle Ereignisse darstellen und zu Kopierzwecken eingeführt werden (höchstens zwei Kopien je Thema)
— Filme (mit oder ohne Ton), die zur Zeit der Einfuhr aktuelle Ereignisse darstellen und zu Kopierzwecken eingeführt werden (höchstens zwei Kopien je Thema)
ex 3706 90 91 — archivarisches Filmmaterial (mit oder ohne Ton), das zur Verwendung mit Filmen aktuellen Inhalts bestimmt ist
— archivarisches Filmmaterial (mit oder ohne Ton), das zur Verwendung mit Filmen aktuellen Inhalts bestimmt ist
ex 3706 90 99 — Unterhaltungsfilme, die sich besonders für Kinder und Jugendliche eignen — nicht genannte Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
— Unterhaltungsfilme, die sich besonders für Kinder und Jugendliche eignen
— nicht genannte Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
4911 Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien: – andere:
4911 99 – – andere:
ex 4911 99 00 – – – andere: — Mikrokarten, Mikroplanfilme (Mikrofiches) und Magnetbänder oder sonstige Datenträger erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters, die von rechnergesteuerten Informations- und Dokumentationsdiensten verwendet werden — Wandbilder, ausschließlich zu Vorführ- und Unterrichtszwecken
— Mikrokarten, Mikroplanfilme (Mikrofiches) und Magnetbänder oder sonstige Datenträger erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters, die von rechnergesteuerten Informations- und Dokumentationsdiensten verwendet werden
— Wandbilder, ausschließlich zu Vorführ- und Unterrichtszwecken
ex 8523 Schallplatten, Magnetbänder und andere Tonträger und ähnliche Aufzeichnungsträger, mit Aufzeichnung, einschließlich der zur Schallplattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37: — erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
— erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
ex 9023 00 Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle zu Vorführzwecken (z. B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen), nicht zu anderer Verwendung geeignet: — Modelle, Skizzen und Wandbilder, ausschließlich zu Vorführ- und Unterrichtszwecken — Modelle und bildliche Darstellungen von abstrakten Begriffen, wie Molekularstrukturen oder mathematische Formeln
— Modelle, Skizzen und Wandbilder, ausschließlich zu Vorführ- und Unterrichtszwecken
— Modelle und bildliche Darstellungen von abstrakten Begriffen, wie Molekularstrukturen oder mathematische Formeln
Verschiedene Hologramme mit Laser Multimedia-Spiele Material für programmierten Unterricht, einschließlich in Form von Unterrichtsmappen mit entsprechenden Beschreibungen

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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