Art. 35 – Anpassung der Anhänge

DIR_2009_136 · zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

Die Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen der genannten Richtlinie und zur Anpassung der Anhänge I, II, III und VI an technische Entwicklungen oder Veränderungen der Marktnachfrage werden von der Kommission nach dem in Artikel 37 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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