ErwGr. 17

DIR_2009_136 · zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

Die nationalen Regulierungsbehörden sollten die Möglichkeit haben, die Entwicklung und Höhe der Endnutzertarife für Dienste, die in den Bereich von Universaldienstverpflichtungen fallen, selbst dann zu überwachen, wenn der betreffende Mitgliedstaat noch kein Unternehmen als Universaldienstbetreiber benannt hat. In diesem Fall sollte die Überwachung derart durchgeführt werden, dass sie weder für die nationalen Regulierungsbehörden noch für die Unternehmen, die einen solchen Dienst erbringen, mit einem übermäßigen Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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