ErwGr. 9

DIR_2009_147 · über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

Damit sich kommerzielle Interessen nicht negativ auf den Umfang der Entnahme auswirken können, sollte die Vermarktung allgemein verboten werden und jedwede Ausnahmeregelung ausschließlich auf diejenigen Vogelarten beschränkt werden, deren biologischer Status dies zulässt; hierbei sollte den besonderen Gegebenheiten in den verschiedenen Gegenden Rechnung getragen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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