ErwGr. 12

DIR_2009_148 · über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz

Die Arbeitgeber sollten verpflichtet sein, vor Beginn von Asbestsanierungsvorhaben an Gebäuden das tatsächliche oder vermutete Vorhandensein von Asbest in den betreffenden Gebäuden oder in den technischen Anlagen festzustellen und diese Informationen an andere weiterzugeben, die durch die Nutzung des Gebäudes oder bei Instandhaltungsarbeiten am Gebäude oder durch andere Tätigkeiten im oder am Gebäude exponiert werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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