Anhang VII – ERWEITERTE ÜBERPRÜFUNG VON SCHIFFEN

DIR_2009_16 · über die Hafenstaatkontrolle

Eine erweiterte Überprüfung bezieht sich insbesondere auf den Gesamtzustand der folgenden Risikobereiche:
— Schiffsunterlagen,
— Zustand der Struktur des Schiffes,
— Wetterfestigkeit,
— Notsysteme,
— Funkausrüstung,
— Lade- und Löschvorgänge,
— Brandsicherheit,
— Alarmeinrichtungen,
— Lebens- und Arbeitsbedingungen,
— Navigationsausrüstung,
— Rettungsmittel,
— Gefahrgüter,
— Antrieb und Hilfsmaschinen,
— Verhütung von Verschmutzung.
Darüber hinaus umfasst eine erweiterte Überprüfung gemäß Artikel 14 Absatz 3 vorbehaltlich der praktischen Durchführbarkeit und mit den möglichen Einschränkungen, die sich aus den Anforderungen an die Sicherheit von Personen, des Schiffes oder des Hafens ergeben, die Überprüfung spezifischer Punkte von Risikobereichen, die von der Art des überprüften Fahrzeugs abhängen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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