ErwGr. 11

DIR_2009_162 · zur Änderung verschiedener Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

Grundstücke und damit zusammenhängende Ausgaben stellen zwar die wichtigsten Fälle dar, in denen eine klarere Abfassung und eine Verschärfung der Vorschrift in Anbetracht des Werts und der wirtschaftlichen Lebensdauer von Grundstücken sowie der Tatsache, dass Grundstücke in der Praxis häufig gemischt genutzt werden, angezeigt ist, doch stellt sich diese Frage, obgleich in weniger bedeutsamer und weniger einheitlicher Weise, auch in Bezug auf bewegliche Gegenstände von dauerhafter Natur. Gemäß dem Subsidiaritäts-prinzip sollte es den Mitgliedstaaten daher ermöglicht werden, dieselben Maßnahmen gegebenenfalls auch in Bezug auf solche beweglichen Gegenstände zu ergreifen, die dem Unternehmen zugeordnet sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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