ErwGr. 5

DIR_2009_20 · über die Versicherung von Schiffseigentümern für Seeforderungen

Mängel, die auf der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Richtlinie beruhen, sollten beseitigt werden. In der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (Neufassung) (5) ist das Festhalten von Schiffen bereits in dem Fall vorgesehen, dass die Zeugnisse, die an Bord mitgeführt werden müssen, fehlen. Dennoch sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, ein Schiff, das keine Versicherungsbescheinigung mit sich führt, auszuweisen. Die Modalitäten der Ausweisung sollten die Möglichkeit offen lassen, die Situation binnen einer angemessenen Frist zu korrigieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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