ErwGr. 7

DIR_2009_21 · über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten

Die Verfügbarkeit von Informationen über Schiffe, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, sowie über Schiffe, die aus dem Register eines Mitgliedstaats ausgetragen wurden, sollte die Leistungen einer Flotte, die hohen Qualitätsansprüchen genügt, transparenter machen und dazu beitragen, die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten besser zu kontrollieren und für gleiche Ausgangsbedingungen für die Verwaltungen zu sorgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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