ErwGr. 40

DIR_2009_31 · über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006

Die zuständige Behörde sollte ein Register aller erteilten Speichergenehmigungen und aller geschlossenen Speicherstätten und umliegenden Speicherkomplexe anlegen und führen, das auch Karten über deren räumliche Ausdehnung enthält, die die zuständigen nationalen Behörden in einschlägigen Planungs- und Genehmigungsverfahren berücksichtigen müssen. Dieses Register sollte auch der Kommission übermittelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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