Art. 3

DIR_2009_35 · über die Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen

Die zur Überprüfung der allgemeinen und spezifischen Reinheitskriterien erforderlichen Analyseverfahren, die durch die Erste Richtlinie 81/712/EWG der Kommission vom 28. Juli 1981 zur Festlegung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die Überwachung der Reinheitskriterien bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe (10) festgelegt worden sind, gelten auch im Rahmen der vorliegenden Richtlinie.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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