ErwGr. 14

DIR_2009_41 · über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen

Personen, die in einer bestimmten Anlage zum ersten Mal GVM in geschlossenen Systemen anwenden wollen, sollten der zuständigen Behörde eine Anmeldung vorlegen, damit diese sich vergewissern kann, dass die betreffende Tätigkeit in der vorgeschlagenen Anlage ohne Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt durchgeführt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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