ErwGr. 36

DIR_2009_43 · zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

Die Unternehmen sollten zum Zeitpunkt der Ausfuhr eines im Rahmen einer Genehmigung zur Verbringung empfangenen Verteidigungsgutes in ein Drittland gegenüber der zuständigen Zollbehörde an der gemeinsamen Außengrenze der Gemeinschaft einen Nachweis über die Ausfuhrgenehmigung erbringen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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