Anhang II – FORMBLATT FÜR DAS SICHERHEITSZEUGNIS FÜR FAHRGASTSCHIFFE

DIR_2009_45 · über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe

(Dienstsiegel) (Staat) Ausgestellt nach den Bestimmungen der/des (Bezeichnung der Vorschrift/en des Flaggenstaates) Zur Bestätigung der Übereinstimmung des nachstehend genannten Schiffs mit der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe im Namen der Regierung von (vollständiger Name des Flaggenstaates) durch (vollständiger Name der zuständigen Organisation, die nach den Vorschriften der [Richtlinie 94/57/EG des Rates] anerkannt worden ist) Schiffsname Unterscheidungssignal Heimathafen Fahrgastzahl IMO Nummer (1): … Länge: … Tag, an dem der Kiel gelegt wurde oder das Schiff sich in einem entsprechenden Bauzustand befand: … Tag der erstmaligen Besichtigung: Schiffklasse entsprechend dem Seegebiet, das das Schiff laut Zeugnis befahren darf: A / B / C / D (2) mit folgenden Einschränkungen oder zusätzlichen Anforderungen (3): … (1) Gegebenenfalls IMO-Schiffsidentifikationsnummer gemäß Entschließung A.600(15). (2) Nichtzutreffendes bitte streichen. (3) Bitte Einschränkungen in bezug auf Route, Einsatzgebiet oder Einsatzzeit oder durch besondere örtliche Umstände bedingte zusätzliche Anforderungen angeben.
Rückseite der Erklärung Erstmalige Besichtigung Hiermit wird bescheinigt, 1. dass das Schiff in Übereinstimmung mit Artikel 12 der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates besichtigt worden ist, 2. dass die Besichtigung ergeben hat, dass das Schiff den Anforderungen der Richtlinie 2009/45/EG voll entspricht, und 3. dass das Schiff in Übereinstimmung mit Artikel 9 Absatz 3 der Richtlinie 2009/45/EG von folgenden Anforderungen der Richtlinie befreit ist: Gegebenenfalls Auflagen für die Befreiung: 4. dass folgende Schottenladelinien festgelegt worden sind: Festgelegte Schottenladelinien, die an der Außenhaut mitschiffs angemarkt sind (Regel II-1/B/11) Freibord (Millimeter) Bemerkungen in bezug auf alternative Betriebsbedingungen: C.1 (1) C.2 C.3 Dieses Zeugnis ist in Übereinstimmung mit Artikel 12 der Richtlinie 2009/45/EG bis zum … (Datum der nächsten regelmäßigen Besichtigung) gültig. Ausgestellt in … (Ort der Ausstellung) am … (Tag der Ausstellung) (Unterschrift des Bediensteten, der das Zeugnis ausstellt) und/oder (Siegel der ausstellenden Behörde) Bei Unterzeichnung ist folgender Absatz hinzuzufügen: Der Unterzeichnete erklärt, von dem genannten Flaggenstaat ordnungsgemäß zur Ausstellung dieses Sicherheitszeugnisses für Fahrgastschiffe ermächtigt zu sein. (Unterschrift) (1) Die arabischen Zahlen, die in den Bezeichnungen der Schottenladelinien dem Buchstaben „C“ nachgestellt sind, können durch römische Zahlen oder Buchstaben ersetzt werden, falls die Verwaltung des Flaggenstaates dies zur Unterscheidung von den internationalen Bezeichnungen der Schottenladelinien für erforderliche hält.
(nächste Seite der Erklärung) Regelmäßige Besichtigungen Hiermit wird bescheinigt, dass eine regelmäßige Besichtigung nach Artikel 12 der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durchgeführt worden ist und ergeben hat, dass das Schiff allen einschlägigen Vorschriften der Richtlinie 2009/45/EG entspricht. Ort … Datum … (Unterschrift und/oder Siegel der ausstellenden Behörde) Ort … Datum … (Unterschrift und/oder Siegel der ausstellenden Behörde) Ort … Datum … (Unterschrift und/oder Siegel der ausstellenden Behörde) Ort … Datum … (Unterschrift und/oder Siegel der ausstellenden Behörde) Ort … Datum … (Unterschrift und/oder Siegel der ausstellenden Behörde)

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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