Anhang III – EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

DIR_2009_48 · über die Sicherheit von Spielzeug

1.Nr. … (einmalige Kennnummer des Spielzeugs)
2.Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten:
3.Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller:
4.Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Spielzeugs zwecks Rückverfolgbarkeit). Sie enthält eine hinreichend deutliche Farbabbildung, auf der das Spielzeug erkennbar ist.
5.Der unter Nummer 4 beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft:
6.Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird:
7.Gegebenenfalls: Die notifizierte Stelle (Name, Kennummer)… hat… (Beschreibung ihrer Maßnahme)… und folgende Bescheinigung ausgestellt:
8.Zusätzliche Angaben: Unterzeichnet für und im Namen von: (Ort und Datum der Ausstellung) (Name, Funktion) (Unterschrift)

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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