ErwGr. 41

DIR_2009_48 · über die Sicherheit von Spielzeug

Das bestehende System sollte durch ein Verfahren ergänzt werden, mit dem die Interessengruppen über Maßnahmen im Hinblick auf Spielzeuge informiert werden können, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder Sicherheit oder für andere schützenswerte öffentliche Interessen darstellen. Es sollte außerdem den Marktüberwachungsbehörden in Zusammenarbeit mit den betreffenden Wirtschaftsakteuren ermöglichen, zu einem früheren Zeitpunkt gegen solche Spielzeuge einzuschreiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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