ErwGr. 2

DIR_2009_5 · zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr

Artikel 9 Absatz 3 der Richtlinie 2006/22/EG sieht die Möglichkeit vor, diesen Anhang anzupassen im Hinblick auf die Erstellung von Leitlinien über ein gemeinsames Spektrum von Verstößen, welche gemäß ihrer Schwere in Kategorien aufgeteilt sind. Zu den schwerwiegendsten Verstößen müssen diejenigen zählen, die das hohe Risiko in sich bergen, dass es zu Todesfällen oder schweren Körperverletzungen kommt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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