ErwGr. 14

DIR_2009_71 · über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen

Es ist zweckmäßig, den Prozess fortzuführen, nach dem die nationalen Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten, die Kernkraftwerke in ihrem Hoheitsgebiet haben, im Rahmen des Verbandes der westeuropäischen Aufsichtsbehörden im Nuklearbereich (WENRA) zusammengearbeitet und zahlreiche Sicherheitsreferenzniveaus für Leistungsreaktoren festgelegt haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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