ErwGr. 18

DIR_2009_71 · über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen

Fortschritte im Bereich der Kerntechnik, Betriebserfahrung und Erkenntnisse aus der Sicherheitsforschung sowie Verbesserungen am regulatorischen Rahmen könnten potenziell die Sicherheit weiter verbessern. Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit ihrem Bekenntnis zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Sicherheit diesen Aspekten Rechnung tragen, wenn sie ihre Kernenergieprogramme ausbauen oder sich erstmals für die Nutzung der Kernenergie entscheiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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