ErwGr. 2

DIR_2009_90 · zur Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Um die Validierungsanforderungen zu erfüllen, sollten alle von den Mitgliedstaaten für die Programme zur chemischen Überwachung des Gewässerzustands angewandten Analysemethoden bestimmten Mindestleistungskriterien genügen, einschließlich der Regeln bezüglich der Messunsicherheit und der Bestimmungsgrenze der Methoden. Damit die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der chemischen Überwachung sichergestellt ist, sollte die Bestimmungsgrenze in Übereinstimmung mit einer einheitlich vereinbarten Definition festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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