ErwGr. 101

DIR_2010_13 · zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste)

Diese Richtlinie sollte für Sender, die ohne herkömmliche Programmelemente wie Nachrichten, Sportsendungen, Spielfilme, Dokumentarfilme und Bühnenwerke ausschließlich für Teleshopping und Eigenwerbung bestimmt sind, allein für die Zwecke dieser Richtlinie und unbeschadet der Einbeziehung solcher Sender in den Geltungsbereich anderer Rechtsakte der Union, gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 101 DIR_2010_13 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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