ErwGr. 32

DIR_2010_13 · zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste)

Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte der Begriff „europäische Werke“ definiert werden, unbeschadet der Möglichkeit der Mitgliedstaaten, diese Definition unter Einhaltung des Unionsrechts und unter Berücksichtigung der Ziele dieser Richtlinie für Mediendiensteanbieter, die ihrer Rechtshoheit unterworfen sind, zu präzisieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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