1.Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ist anhand der berechneten oder tatsächlichen Energiemenge zu bestimmen, die jährlich verbraucht wird, um den unterschiedlichen Erfordernissen im Rahmen der üblichen Nutzung des Gebäudes gerecht zu werden, und wird durch den Energiebedarf für Heizung und Kühlung (Vermeidung von übermäßiger Erwärmung) zur Aufrechterhaltung der gewünschten Gebäudetemperatur und durch den Wärmebedarf für Warmwasser dargestellt.
2.Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ist auf transparente Weise darzustellen und muss zudem einen Indikator für die Gesamtenergieeffizienz und einen numerischen Indikator für den Primärenergieverbrauch auf der Grundlage von Primärenergiefaktoren je Energieträger enthalten, die auf gewichtete nationale oder regionale Jahresdurchschnittswerte oder einen spezifischen Wert für die Erzeugung am Standort gestützt werden können. Bei der Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollten die Europäischen Normen berücksichtigt werden, und die Methode sollte mit den einschlägigen Vorschriften des Unionsrechts einschließlich der Richtlinie 2009/28/EG im Einklang stehen.
3.Bei der Festlegung der Berechnungsmethode sind mindestens folgende Aspekte zu berücksichtigen: a) die nachstehenden tatsächlichen thermischen Eigenschaften des Gebäudes, einschließlich der Innenbauteile: i) Wärmekapazität, ii) Wärmedämmung, iii) passive Heizung, iv) Kühlelemente und v) Wärmebrücken; b) Heizungsanlage und Warmwasserversorgung, einschließlich ihrer Dämmcharakteristik; c) Klimaanlagen; d) natürliche oder mechanische Belüftung, die auch die Luftdichtheit umfassen kann; e) eingebaute Beleuchtung (hauptsächlich bei Nichtwohngebäuden); f) Gestaltung, Lage und Ausrichtung des Gebäudes, einschließlich des Außenklimas; g) passive Solarsysteme und Sonnenschutz; h) Innenraumklimabedingungen, einschließlich des Innenraum-Sollklimas; i) interne Lasten.
a)die nachstehenden tatsächlichen thermischen Eigenschaften des Gebäudes, einschließlich der Innenbauteile: i) Wärmekapazität, ii) Wärmedämmung, iii) passive Heizung, iv) Kühlelemente und v) Wärmebrücken;
i)Wärmekapazität,
ii)Wärmedämmung,
iii) passive Heizung,
iv)Kühlelemente und
v)Wärmebrücken;
b)Heizungsanlage und Warmwasserversorgung, einschließlich ihrer Dämmcharakteristik;
c)Klimaanlagen;
d)natürliche oder mechanische Belüftung, die auch die Luftdichtheit umfassen kann;
e)eingebaute Beleuchtung (hauptsächlich bei Nichtwohngebäuden);
f)Gestaltung, Lage und Ausrichtung des Gebäudes, einschließlich des Außenklimas;
g)passive Solarsysteme und Sonnenschutz;
h)Innenraumklimabedingungen, einschließlich des Innenraum-Sollklimas;
i)interne Lasten.
4.Bei der Berechnung wird, soweit relevant, der positive Einfluss folgender Aspekte berücksichtigt: a) lokale Sonnenexposition, aktive Solarsysteme und andere Systeme zur Erzeugung von Wärme und Elektrizität auf der Grundlage von Energie aus erneuerbaren Quellen; b) Elektrizitätsgewinnung durch Kraft-Wärme-Kopplung; c) Fern-/Blockheizung und Fern-/Blockkühlung; d) natürliche Beleuchtung.
a)lokale Sonnenexposition, aktive Solarsysteme und andere Systeme zur Erzeugung von Wärme und Elektrizität auf der Grundlage von Energie aus erneuerbaren Quellen;
b)Elektrizitätsgewinnung durch Kraft-Wärme-Kopplung;
c)Fern-/Blockheizung und Fern-/Blockkühlung;
d)natürliche Beleuchtung.
5.Für die Berechnung sollten die Gebäude angemessen in folgende Kategorien unterteilt werden: a) Einfamilienhäuser verschiedener Bauarten; b) Mehrfamilienhäuser; c) Bürogebäude; d) Unterrichtsgebäude; e) Krankenhäuser; f) Hotels und Gaststätten; g) Sportanlagen; h) Gebäude des Groß- und Einzelhandels; i) sonstige Arten Energie verbrauchender Gebäude.
a)Einfamilienhäuser verschiedener Bauarten;
b)Mehrfamilienhäuser;
c)Bürogebäude;
d)Unterrichtsgebäude;
e)Krankenhäuser;
f)Hotels und Gaststätten;
g)Sportanlagen;
h)Gebäude des Groß- und Einzelhandels;
i)sonstige Arten Energie verbrauchender Gebäude.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025
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