ErwGr. 6

DIR_2010_31 · über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Der Europäische Rat hat im März 2007 die Verpflichtung der Union zum unionsweiten Ausbau der Energie aus erneuerbaren Quellen bekräftigt und das verbindliche Ziel eines 20-prozentigen Anteils dieser Energie bis 2020 gebilligt. Die Richtlinie 2009/28/EG schafft einen gemeinsamen Rahmen zur Förderung dieser Energie.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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